Zahnmedizinrecht
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RAuFAMedR hat ein Netz von externen, beratenden Fachärzten und Fachzahnärzten aufgebaut, die im Bedarfsfalle sofort zahnmedizinische Hilfestellung geben.

Er verfügt über breites, medizinisches Basiswissen sowie weiter vertiefte Kenntnisse im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ist an allen Gerichten Deutschlands außer dem Bundesgerichtshof, an dem nur eine kleine Auswahl von Kollegen durch eine Sonderzulassung postulationsfähig sind, vertretungsbefugt, besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina, jahrelange Prozess- und Beratungserfahrung sowie die Mitgliedschaft im Deutschen "Who is Who".

Weitere Mitgliedschaften bestehen u.a. in

  • der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK,
  • der Deutschen Geselschaft für moderne Zahnheilkunde DZMZ,
  • der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde DGAEZ,
  • in dem Verein Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.,
  • in dem Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg

  • und anderen mehr.
  • Wir sind eine relativ klein dimensionierte, aber hochspezialisierte und schnell reagierende Kanzlei für den anspruchsvollen Mandanten.

    Sofern Sie weit entfernt wohnen, ist das im Zeitalter der Informationstechnologie kein Problem. Wir führen die Erstberatung, gleichgültig, wie lange sie dauert, auch telefonisch durch. Sie übersenden uns alle vorhandenen Unterlagen per e-Mail, Telefax oder Post. Wir werten diese in unserem routinemässigen, standartisierten Verfahren genauestens aus und melden uns anschliessend mit einer so exakt wie möglich kalkulierten Erfolgseinschätzung an Sie zurück.

    Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit durch den button "Online-Anfrage"!

    Zu gegebener Zeit werden wir, spätestens vor der Einleitung gerichtlicher Schritte oder einer Verhandlung vor Gericht, eine persönliche Besprechung erbitten. Diese kann entweder bei Ihnen, im Anschluss an einen unserer Gerichtstermine in Ihrer relativen Nähe in ganz Deutschland, oder bei uns, durch einen für Sie massgeschneiderten Besprechungstermin, erfolgen.

    Über Gebührenfragen klären wir vor jedem kostenauslösenden Schritt vorher schriftlich auf. Dies schafft für Sie (und für uns) absolute Gebührensicherheit.

    Sie fragen sich unter Umständen, wo hier der Haken liegt. Unsere klare Antwort: Es gibt keinen. Wir halten, was wir versprechen. Garantiert.

     

     

    Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid  | Spezialgebiet Zahnmedizinrecht